1.3. Mit Übernahmeverfügung vom 16. April 2025 übernahm die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die Verfahren gegen die Beschuldigten. 2. Mit drei separaten Verfügungen vom 7. Mai 2025 nahm die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die Strafsache gegen die Beschuldigten jeweils nicht an die Hand. Diese Verfügungen wurden am 8. Mai 2025 von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigt.