Dabei habe er angegeben, eine Erbschaft annehmen zu wollen, wofür er jedoch eine Geldzahlung leisten müsse. Aufgrund von technischen Problemen funktioniere dies nicht, weshalb er auf Hilfe angewiesen sei. Er habe genügend Geld auf dem Konto und werde den Betrag auch zurückzahlen. Daraufhin habe die Beschwerdeführerin sechs Zahlungen zugunsten von "Dave" auf vier verschiedene Konti getätigt. Insgesamt habe sie Geld in Höhe von Fr. 97'007.00 überwiesen. 1.2. Im Verlauf der Ermittlungen entstand der Verdacht, dass B._____ (fortan: Beschuldigter 1), C._____ (fortan: Beschuldigter 2) und D._____ (fortan: Beschuldigter 3) hinter dem Pseudonym "Dave" stehen könnten.