1. 1.1. Am 20. Dezember 2024 erstattete A._____ (fortan: Beschwerdeführerin) bei der Kantonspolizei Freiburg i. Üe. Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Betrugs im Zeitraum vom 15. September 2024 bis 5. Dezember 2024. Sie habe auf der Dating-Plattform "Tinder" eine Person namens "Dave" kennengelernt. In der Folge hätten sie die Telefonnummern ausgetauscht und via den Nachrichtendienst "WhatsApp" Kontakt gehabt. Als sie sich allmählich angefreundet hätten, habe "Dave" sie Mitte Oktober 2024 erstmals nach Geld gefragt. Dabei habe er angegeben, eine Erbschaft annehmen zu wollen, wofür er jedoch eine Geldzahlung leisten müsse.