4. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem unentgeltlichen Rechtsvertreter des Beschwerdeführers, Rechtsanwalt Philip Stolkin, […], als dem Beschwerdeführer nicht für eine allfällige Rückforderung vorzumerkende Entschädigung für dieses Beschwerdeverfahren Fr. 6'563.95 (inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer) auszurichten. - 20 - Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)