In einem Fall wie vorliegend muss dies einem erfahrenen Rechtsanwalt, der zudem mit dem Fall bereits während der Untersuchung betraut war, innert 2 Arbeitstagen bzw. rund 18 Stunden möglich sein. Der für die Erstellung der Beschwerde geltend gemachte Aufwand ist dementsprechend um 13 Stunden zu kürzen.