zung mit einschlägigen Studien, von denen eine gezeigt habe, dass ein Kopfschutz die Rotationsbeschleunigungen – womöglich wegen Vergrösserung der Angriffsfläche und des Eigengewichts des Kopfschutzes – sogar erhöhen könne, beantwortete es die Frage 1 dahingehend, dass es davon ausgehe, dass das Risiko für insbesondere schwerwiegende Kopfverletzungen typischerweise durch das Tragen eines Kopfschutzes reduziert werde. Dass sich die vom Beschwerdeführer erlittene Kopfverletzung durch Tragen eines Kopfschutzes hätte vermeiden lassen, lasse sich aber nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit belegen.