Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich erachtete es in seinem am 4. März 2022 von K._____, Assistenzärztin, und L._____, Oberärztin und Fachärztin für Rechtsmedizin, erstatteten Gutachten zur körperlichen Untersuchung des Beschwerdeführers (Dossier 4, act. 125 ff.) als "möglich", dass das schwere Schädel-Hirn-Trauma des Beschwerdeführers im Rahmen von Schlägen gegen den Kopf entstanden sei, wie auf dem vorliegenden Video ersichtlich (S. 9). Am 18. März 2024 unterbreitete die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm dem Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich ergänzend folgende Fragen: