zur Last zu legen. - 14 - 5.9. Die von F._____ in seinem Schreiben geäusserte Auffassung, wonach ein unbeaufsichtigter Kampf in einem Sparring-Käfig (stets) so gefährlich wie eine offene, aber nicht mit Warnhinweisen, Warnleuchten oder Bauabschrankungen gesicherte Baugrube sei (Ziff. 9), vermag in dieser (die konkreten Fallumstände gänzlich ausblendenden) Allgemeinheit nicht zu überzeugen.