5.8. Zwar kann es auch bei Übungskämpfen, die nicht "aus dem Ruder laufen", vereinzelt zu unbeabsichtigt gefährlichen Schlägen und Tritten und daraus resultierenden schweren Verletzungen kommen. Solche lassen sich aber aufgrund ihres plötzlichen Charakters auch durch eine entsprechende Aufsicht nicht verhindern, sondern erst nachträglich beanstanden, wenn es bereits zu spät ist.