ähnlich zu Frage 57, wonach er "Schlönd net so schtark" und etwas später "weniger fescht" gesagt habe). Diese Aussagen belegen die auch ansonsten naheliegende Vermutung, dass der Beschwerdeführer wusste, dass ein Sparring ein Übungskampf ist, und dass er während des Sparrings durchaus in der Lage war, gefährliche oder potentiell gefährliche Grenzüberschreitungen zu erkennen und zu reklamieren, woran auch nichts änderte, wenn er dies nicht konsequent getan bzw. sich über eigene Bedenken hinweggesetzt haben sollte.