- Der Beschwerdeführer gab bei seiner Einvernahme vom 17. August 2023 zu Protokoll, dass man beim Sparring "überhaupt nicht fest schlagen" dürfe (zu Frage 17), dass er mitgemacht habe, obwohl er "unsicher" gewesen sei (zu Frage 31), dass die Schläge "nicht nur 10% sondern 100%" gewesen seien (zu Frage 34; ähnlich zu Fragen 43, 50, 54, 56) und dass er beiden Sparringpartnern "je einmal" gesagt habe, nicht so fest zu schlagen (zu Frage 35; ähnlich zu Frage 57, wonach er "Schlönd net so schtark" und etwas später "weniger fescht" gesagt habe).