5.4. Zwar dürften nicht beaufsichtigte Sparrings im Vergleich zu beaufsichtigten Sparrings mit einem erhöhten Verletzungsrisiko einhergehen, wenn sie "aus dem Ruder laufen" (vgl. hierzu das Schreiben von F._____, Ziff. 3). Dies kann der Fall sein, wenn sich zumindest einer der Sparringpartner in einem richtigen Kampf wähnt und sich entsprechend aggressiv verhält oder wenn er etwa mangels Kampfsporterfahrung schlicht nicht in der Lage ist, die Gefährlichkeit seiner Tritte und Schläge für seinen Sparringpartner richtig einzuschätzen und diese entsprechend zu dosieren und zu platzieren.