In Berücksichtigung der vom Beschwerdeführer am 11. März 2025 zu den Akten gereichten Ausführungen von F._____ mit Schreiben vom 3. März 2025 (Dossier 3), wonach der erfahrene Sparringpartner einem Kämpfer dabei helfen soll, Technik und Strategie zu verbessern, was ein solides Fundament der Grundtechniken voraussetze (Ziff. 5), ist zwar durchaus fraglich, inwieweit unbeaufsichtigte Sparrings geeignet sind, Bewegungsabläufe gerade bei Kampfsportanfängern, wie es der Beschwerdeführer einer war, zu verbessern bzw. zu trainieren. Allein deshalb müssen sie aber - 10 -