5.2. In Bezug auf H._____ und I._____ stellt sich zunächst die Frage, ob sie durch organisatorische Vorkehrungen (etwa in Form von Weisungen) auf die Verhinderung unbeaufsichtigter Sparrings, wie vom Beschwerdeführer am 13. Dezember 2021 geführt, hätten hinwirken können und müssen und ob ihnen in diesem Zusammenhang eine sorgfaltswidrige Unterlassung vorzuwerfen ist. Lässt sich dies sicher verneinen, ist die Einstellungsverfügung in Bezug auf H._____ und I._____ ohne Weiteres zu schützen.