(als Aufsichtsperson) die Frage, ob er bei sorgfältiger Wahrnehmung seiner mutmasslichen Aufsichtsfunktion die besagten Sparrings des Beschwerdeführers vom 13. Dezember 2021 hätte verhindern oder abbrechen können und müssen. Lässt sich diese Frage sicher verneinen, ist die Einstellungsverfügung in Bezug auf C._____ (mangels Vorliegens einer pflichtwidrigen Unvorsichtigkeit) ohne Weiteres zu schützen.