4.2.4. Der Beschwerdeführer gab bei seiner Einvernahme vom 17. August 2023 (Dossier 6) zu Protokoll, dass er Schläge gegen den Kopf erhalten habe, die "nicht nur 10% sondern 100%" hart gewesen seien (zu Fragen 33 f.; ähnlich zu Frage 50). Er habe sowohl D._____ als auch E._____ "je einmal" aufgefordert, nicht so fest zu schlagen (zu Frage 35; ähnlich zu Frage 57, wonach er "Schlönd net so schtark" und später "weniger fescht" gesagt habe). Es stimme nicht, dass D._____ "nur mit 10 %" auf seinen Kopf geschlagen habe. Schon nach diesem Kampf habe er leichtes Nasenbluten gehabt (zu Frage 43).