und E._____ gerichtet war. Dementsprechend ist der Beschwerdeführer berechtigt, die Einstellungsverfügung auch im Hinblick auf D._____ und E._____ anzufechten. 1.4. Auf die gültig erhobene Beschwerde ist somit vollumfänglich einzutreten. -6- 2. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm stellte mit angefochtener Verfügung vom 25. April 2025 die gegen Unbekannt geführte Strafuntersuchung wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung gestützt auf Art. 319 Abs. 1 lit. a StPO ein, mithin weil kein Tatverdacht erhärtet sei, der eine Anklage rechtfertige.