1.3. Der vom Beschwerdeführer mit Beschwerde weiter gestellte Antrag, dass die Einstellungsverfügung aufzuheben und weitere Untersuchungshandlungen vorzunehmen seien (Eventualantrag Ziff. 2), weist keinen spezifischen Bezug zu einzelnen beschuldigten Personen auf und gilt dementsprechend für alle aus Sicht des Beschwerdeführers beschuldigten Personen. Als solche sind auch D._____ und E._____ zu betrachten (vgl. etwa Beschwerde, Rz. 26, wonach D._____ und E._____ im Verdacht stünden, durch Schläge während des Sparrings seine schweren Verletzungen verursacht zu haben;