Die vom Beschwerdeführer mit Beschwerde gestellten Anträge, dass die Strafuntersuchung gegen C._____ (Hauptantrag) und die "Verantwortlichen" der B._____ GmbH (Eventualantrag Ziff. 3) fortzusetzen sei, beziehen sich somit auf von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm eingestellte Strafvorwürfe und sind damit ohne Weiteres zulässig.