3.4. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm beantragte mit Beschwerdeantwort vom 17. Juni 2025 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.5. Der Beschwerdeführer hielt mit Replik vom 16. Juli 2025 an seinen mit Beschwerde gestellten Anträgen fest. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: