jedenfalls seien die Zivilansprüche dem Grundsatze nach anzuerkennen und zur weiteren Erledigung der Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche auf den Zivilweg zu verweisen." -4- Zudem stellte er die folgenden Verfahrensanträge: " 4. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und ihm in der Person des Unterzeichnenden, ein unentgeltlichen Rechtsbeistand zuzuordnen und ihm eine 20 tägige Frist zur Einreichung der Unterlagen anzusetzen.