1.2. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten eröffnete deswegen am 14. Dezember 2021 eine Strafuntersuchung gegen Unbekannt wegen fahrlässiger Körperverletzung mit schwerer Schädigung (Art. 125 Abs. 2 StGB). Der Beschwerdeführer erklärte mit Eingabe vom 27. März 2023, sich als Zivilbzw. Privatkläger zu konstituieren. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau wies die Strafuntersuchung mit Verfügung vom 3. Mai 2023 der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm zur Weiterführung und Erledigung zu. 2. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm ordnete mit Einstellungsverfügung vom 25. April 2025 Folgendes an: