2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 600.00 und den Auslagen von Fr. 32.00, zusammen Fr. 632.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt und mit der geleisteten Kostensicherheit von Fr. 600.00 verrechnet. Der Beschwerdeführer hat der Obergerichtskasse noch Fr. 32.00 zu bezahlen. -5- Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)