3. 3.1. Gegen die ihm am 21. Mai 2025 zugestellte Einstellungsverfügung den Beschuldigten betreffend erhob der Beschwerdeführer am 22. Mai 2025 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde. Er verlangte die Aufhebung der Einstellungsverfügung, die Bestrafung des Beschuldigten wegen "brutaler Körperverletzung" und die Ersetzung seines "vollen" Aufwands von "gut" Fr. 480.00.