in der Strafsache gegen B._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Am 1. August 2024 kam es zwischen dem Beschwerdeführer und dem Beschuldigten in Bad Zurzach zu einer tätlichen und verbalen Auseinandersetzung. Beide Parteien stellten Strafanträge wegen "tätlicher und verbaler Auseinandersetzung". 1.2. Anlässlich der Vergleichsverhandlung vor der Staatsanwaltschaft Brugg- Zurzach vom 16. April 2025 schlossen die Parteien folgenden Vergleich: