2.3. Die Gesuchstellerin widerspricht der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm in ihrer Stellungnahme vom 2. Juni 2025. Die enge und freundschaftliche Beziehung zwischen der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm und der Regionalpolizei Zofingen sei nicht eine pauschale Behauptung, sondern die Aussage des leitenden Staatsanwaltes der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm. Die Regionalpolizei Zofingen befinde sich direkt neben der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm im gleichen Gebäudekomplex. Sodann beziehe sich Art. 56 StPO nicht nur auf den Beschuldigten, sondern auf sämtliche Parteien.