Er könne sich nicht daran erinnern, um welche Gegenstände es sich gehandelt habe (vgl. auch Protokoll Eröffnung Festnahme vom 28. April 2025 F 44 ff., 83 ff.). Die Aussagen des Beschwerdeführers wurden auch von der Kantonspolizei Aargau im Festnahmerapport vom 27. April 2025 festgehalten (Festnahmerapport S. 2). Ausserdem wurde im Polizeiprotokoll vom 28. April 2025 festgehalten, dass lediglich eine Person verbal ausfällig geworden sei und Gegenstände zu Boden geworfen habe, wobei es sich um den Beschwerdeführer gehandelt haben dürfte (Polizeiprotokoll vom 28. April 2025, S. 3 ad 5).