Selbiges gilt hinsichtlich seiner Ansicht, wonach es Betrug darstelle, wenn die öffentliche Verwaltung Personen illegalerweise belaste, obwohl diese nicht der offiziellen Dokumentation entsprechen würden. Vielmehr ist mit der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau festzuhalten, dass sowohl im Verfahren vor der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau, welches mit Strafbefehl vom 10. August 2023 abgeschlossen wurde (Strafanzeigenbeilage 9) als auch im Verfahren vor dem Präsidium des Strafgerichts des Bezirksgerichts Lenzburg, welches mit Urteil vom 15. Mai 2024 abgeschlossen wurde (Strafanzeigenbeilage 2) stets dieselbe Person belastet wurde,