Der Auffassung des Beschwerdeführers wonach jede Schreibweise seines Namens, die nicht der Darstellung "Familienname, dann Zeilenschaltung oder Komma, dann Vornamen" entspricht, illegal sei, ist nicht zu folgen. Selbiges gilt hinsichtlich seiner Ansicht, wonach es Betrug darstelle, wenn die öffentliche Verwaltung Personen illegalerweise belaste, obwohl diese nicht der offiziellen Dokumentation entsprechen würden.