Mit Strafbefehl vom 10. August 2023 verurteilte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau, mit der Beschuldigten 3 als Assistenzstaatsanwältin, den Beschwerdeführer wegen Missachtung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit innerorts zu einer Busse von Fr. 40.00, ersatzweise einem Tag Freiheitsstrafe, sowie zu Verfahrenskosten von Fr. 224.00, weil er am 31. Januar 2023 um 13:19 Uhr auf der T-Strasse in U._____ mit dem Personenwagen VW (Kennzeichen aaa) die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (toleranzbereinigt) um 5 km/h aus pflichtwidriger Unaufmerksamkeit überschritten hatte (Strafanzeigenbeilage 9). Die Beschuldigte 1 als