Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Gerichte begingen systematisch und gewerbsmässig Betrug. Es wäre korrekt, nur die urkundlich nachweisbare Person zu verwenden und anzuerkennen und sicherzustellen, dass alle Verpflichtungen wie Steuern und Bussgelder bereits bezahlt seien. Es handle sich um eine Täuschung, Privatpersonen Rechnungen für bereits ausgeglichene Schulden zu schicken. Jeder Strafbefehl gegen eine natürliche Person komme einem Betrug gleich. Die Personen, die von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau und dem Bezirksgericht Lenzburg verwendet würden, wichen von den tatsächlich urkundlich nachweisbaren Personen ab.