2.2. Der Beschwerdeführer brachte beschwerdeweise dagegen vor, jedem biologischen Menschen werde in allen relevanten Dokumenten eine amtliche Person zugeteilt. Die Darstellung sei überall identisch, konsequent in der Reihenfolge Familienname, dann Zeilenschaltung oder Komma, dann Vornamen (z.B. im Führerausweis). Die öffentliche Verwaltung neige dazu, Personen fälschlicherweise zu belasten, welche nicht der urkundlich nachweisbaren Person entsprechen würden. Dies geschehe, um finanzielle Vorteile zu erzielen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Gerichte begingen systematisch und gewerbsmässig Betrug.