1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft R._____ führte gegen A._____ (fortan: Beschuldigter; Verfahren ST.2025.27) sowie den Mitbeschuldigten B._____ (Verfahren ST.2025.28) ein Strafverfahren wegen Raufhandels, begangen am 1. Januar 2024. C._____, D._____ sowie E._____ konstituierten sich anlässlich ihrer polizeilichen Einvernahmen als Zivil- und Strafkläger. 1.2. Am 2. Mai 2025 überwies die Staatsanwaltschaft R._____ die gegen den Beschuldigten und B._____ wegen Raufhandels ausgefällten Strafbefehle vom 12. April 2024 samt deren Einsprachen vom 17. bzw. 25. April 2024 an das Bezirksgericht Q._____ zur Durchführung des Hauptverfahrens.