maligen Vorgesetzten. -6- Wie bereits ausgeführt, scheint der Beschwerdeführer D._____ für seine Entlassung verantwortlich zu machen und ihn als tief in seiner Schuld stehend zu betrachten. Dies ergibt sich denn schliesslich auch aus seinen eigenen Aussagen. So gab er bei seiner Einvernahme durch die Kantonspolizei Zürich am 5. Januar 2024 zu Protokoll, dass er gegenüber D._____ ein Anliegen im Zusammenhang mit einer "Neuanmeldung bei der Sozialhilfe" gehabt habe (vgl. Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau vom 23. Mai 2025, E. 4.5.). Sein Körper sei quasi von ihm "vergewaltigt" worden.