___ zur Anzeige gebracht, worauf es bei ihm zuhause zu einem Einbruchsversuch gekommen sei, welchen er ebenfalls angezeigt habe. Der Brand sei ersten Ermittlungsergebnissen zufolge auf eine vorsätzliche Brandstiftung zurückzuführen. Der Beschwerdeführer sei in den polizeilichen Registraturen mehrfach verzeichnet. Insbesondere werde er verdächtigt, die Wohnungstüre von E._____ in Brand gesetzt, den Schlosszylinder der Wohnungstür verklebt und beim Clubhaus des […] einen Brand gelegt zu haben. Der Modus Operandi des verklebten Türschlosses stimme dabei mit demjenigen des Einbruchsversuchs bei D._____ überein.