3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob mit Eingabe vom 16. Mai 2025 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde gegen den die Anordnung der rückwirkenden Randdatenerhebung durch die Staatsanwaltschaft Baden genehmigenden Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 23. April 2025. Er beantragte das Folgende: " 1. Die Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts vom 23. April 2025 (ZM.2025.65) betreffend Genehmigung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs sei aufzuheben und das Gesuch der Staatsanwaltschaft Baden vom 22. April 2025 abzuweisen.