Anfechtungs- Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom gegenstand 23. April 2025 betreffend die Genehmigung der von der Staatsanwaltschaft Baden am 22. April 2025 angeordneten rückwirkenden Randdatenerhebung in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Die Kantonspolizei Aargau beantragte im Rahmen der Ermittlungen zu einer mutmasslichen Brandstiftung vom 10. April 2025 am 19. April 2025 bei der Staatsanwaltschaft Baden eine rückwirkende Teilnehmeridentifikation zweier auf A._____ (Beschwerdeführer) lautenden Telefonnummern.