Die Beschwerdekammer entscheidet: 1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 16. April 2025 aufgehoben. Allfällige bereits mittels DNA-Profil erhobene Daten der Beschwerdeführerin sind zu löschen und allenfalls noch vorhandene WSA-Proben zu vernichten. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden auf die Staatskasse genommen. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)