Richtig ist, dass Gerichtspräsident E._____ im KESB-Verfahren den Vorsitz einnahm. Allerdings nahm der Gesuchsteller (auch) in diesem Verfahren keine Parteistellung ein. Einzig deshalb, weil auch das Geschehen vom 15. August 2021 in jenem Verfahren thematisiert wurde, liegt keine "gleiche Sache" vor. Abgesehen davon war das Verhalten des Gesuchstellers nicht zu würdigen, ging es doch nicht um eine auf ihn bezogene zivilrechtliche Massnahme, sondern um das Wohl des Kindes von BB._____, weshalb ihr Verhalten im Fokus stand. Eine Gleichheit der Sache, sollte dies der Gesuchsteller gemeint haben, liegt jedenfalls nicht vor. -5-