als Präsident entschieden habe. Wer sei für das Trennungsverfahren zuständig gewesen? Auch müsse sich der Gesuchsteller fragen, ob es nicht alte KESB-Akten gebe. Wer sei dafür zuständig gewesen? Es werde ein Ausstandsgesuch gegen den Gerichtspräsidenten im Sinne von "Art. 56 ff. StPO" gestellt. Bereits der Anschein der Befangenheit reiche für die Bejahung eines Ausstandes aus. Im KESB-Verfahren seien genau der Gesuchsteller und das Aussageverhalten von BB._____ das Thema gewesen. Auch habe die KESB mehrfach bei der zuständigen Staatsanwaltschaft betreffend den Gesuchsteller nachgefragt und diese habe zurückgeschrieben.