2. 2.1. Der Gesuchsteller bringt vor, dass ihm die KESB-Akten von BB._____, CB._____ sowie von DB._____ zugestellt worden seien. Die eigentlichen Scheidungs- sowie Eheschutzakten seien ihm vorenthalten worden. Der Grund sei "eigentlich" nicht erkennbar. Immerhin sei aus den KESB-Akten ersichtlich, dass BB._____ ihren Ex-Mann als Stalker, eifersüchtig und besitzergreifend eingestuft habe. Überdies gehe aus den KESB-Akten hervor, dass der Vorsitzende des Bezirksgerichts Muri / Familiengericht im Verfahren KEMN.2021.204 E._____ ("Geschäftsführender Präsident") sei. Weiter sei ersichtlich, dass der nämliche Richter die Scheidung BB._____ als Präsident entschieden habe.