1.2. Mit Eingabe vom 19. März 2025 an das Bezirksgericht Muri stellte der Gesuchsteller ein Ausstandsgesuch gegen Bezirksrichterin F._____. Dieses wurde von der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit Entscheid SBK.2025.85 vom 22. April 2025 abgewiesen.