um die letzte Untersuchungshandlung der Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm. In Beachtung der Tatsache, dass sich der Beschwerdeführer im damaligen Zeitpunkt bereits über fünf Monate in Haft befand, lässt sich das Zuwarten von sechs Wochen bis zur Ankündigung des Verfahrensabschlusses nicht nachvollziehen. Wegen dieses Zuwartens befindet sich der Beschwerdeführer derzeit mehr als acht Monate in Haft.