Das entsprechende Protokoll wurde der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm gemäss Verfahrensjournal am 27. Januar 2025 zugestellt. Am 8. April 2025 erfolgte wegen eines weiteren Tatvorwurfs, von welchem die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm am 17. Februar 2025 Kenntnis erhielt und wofür sie am 10. März 2025 die Polizei mit Ermittlungshandlungen beauftragte, erneut eine Einvernahme. Nach Eingang des entsprechenden Rapports der Polizei am 11. April 2025 erliess die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm am 26. Mai 2025 die Parteimitteilung betreffend den Verfahrensabschluss.