2.4. Zwischen dem 19. November 2024 bzw. 21. November 2024 (Zustellungszeitpunkt der Übernahmeverfügung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 19. November 2024 an die Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm) und dem 19. Dezember 2024 fanden keine Handlungen statt, die das Verfahren weiterführten. Am 17. Januar 2025 erfolgte eine delegierte Einvernahme des Beschwerdeführers. Das entsprechende Protokoll wurde der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm gemäss Verfahrensjournal am 27. Januar 2025 zugestellt.