Die Zeitlücken zwischen der Verfahrensübernahme am 19. November 2024 und dem ersten delegierten Ermittlungsauftrag an die Polizei vom 19. Dezember 2024 bzw. zwischen dem Eingang des letzten Rapports am 11. April 2025 und der Parteimitteilung über den geplanten Verfahrensabschluss vom 26. Mai 2025 seien nicht "krass". Zu berücksichtigen sei, dass dem Beschwerdeführer mehrfache Einbruch- bzw. Einschleichdiebstähle zum Nachteil von insgesamt neun Geschädigten vorgeworfen würden. Wenngleich die Vorwürfe nicht besonders komplex seien, -5-