Die Prozessgeschichte zeige, dass sie nie über mehrere Monate untätig geblieben sei. Von den Strafverfolgungsbehörden könne nicht erwartet werden, dass sie sich ausschliesslich einem einzigen Fall widmeten. Zeiten, in den das Verfahren still stehe, seien gemäss ständiger Rechtsprechung unumgänglich. Die Zeitlücken zwischen der Verfahrensübernahme am 19. November 2024 und dem ersten delegierten Ermittlungsauftrag an die Polizei vom 19. Dezember 2024 bzw. zwischen dem Eingang des letzten Rapports am 11. April 2025 und der Parteimitteilung über den geplanten Verfahrensabschluss vom 26. Mai 2025 seien nicht "krass".