2.3. Mit Beschwerdeantwort bestätigte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm im Wesentlichen den vom Beschwerdeführer dargelegten Verfahrensablauf. Nach der Einvernahme vom 17. Januar 2025 sei der anschliessende Sammelbericht am 30. Januar 2025 bei ihr eingegangen. Am 14. Februar 2025 habe die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich um eine weitere Verfahrensübernahme ersucht. Dieses Verfahren sei von ihr am 20. Februar 2025 übernommen worden. Der zweite delegierte Ermittlungsauftrag (Befragung des Beschwerdeführers) an die Polizei sei am 10. März 2025 erfolgt. Am 17. März 2025 sei der am 14. März 2025 beantragte vorzeitige Strafvollzug bewilligt worden.