Die ihm zur Last gelegten Delikte seien weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht komplex. Ohne Aussicht auf einen zügigen Abschluss des Untersuchungsverfahrens und mit Blick auf die dargelegte Verfahrensverschleppung scheine es dringend angezeigt, die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm zu verpflichten, den vorliegenden Haftfall beförderlich zu behandeln, dies auch wegen drohender Überhaft.