Da die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm bereits eine Strafuntersuchung wegen Diebstahls etc. gegen ihn geführt habe, habe die Staatsanwaltschaft Zü- rich-Limmat die hiesige Staatsanwaltschaft am 28. Oktober 2024 um Verfahrensübernahme ersucht. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau habe mit Verfügung vom 19. November 2024 das Verfahren der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm zur weiteren Behandlung zugewiesen. In derselben Verfügung sei die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm angewiesen worden, ihm die Übernahmeverfügung zuzustellen. Diese Zustellung sei aber nie erfolgt.